Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

BEREITSTELLUNG

  • Der Gastaufnahmevertrag ist dann zustande gekommen, wenn die Buchung angenommen ist.
  • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als   Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  • Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199   Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf   einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  • Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
  • Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu   vergeben.
  • Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht   verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der   verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung   stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein   oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

    UM- UND ABBESTELLUNG

LOGIS - bis zu 14 Personen - (Individualgast):

  • Die Frist für Abbestellungen: 14 Tage vor Ankunft

LOGIS - ab 15 Personen - (Gruppenarrangement):

  • Für Kontingente von mehr als 15 Personen (Gruppenarrangement) gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:
  • bis 90 Tage vor Ankunft --- vollständige Abbestellung möglich
  • bis 45 Tage vor Ankunft --- bis zu 50% der vereinbarten Logisnächte
  • bis 30 Tage vor Ankunft --- bis zu 20% der vereinbarten Logisnächte
  • bis 10 Tage vor Ankunft --- bis zu 10% der vereinbarten Logisnächte

Umfasst das vereinbarte Kontingent mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.

  • - Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten   Aufwendungen anzurechnen.
  • - Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in   diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für   Vollpensionsarrangements zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

DEPOSIT

  • - Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminabgabe, spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

VERBINDLICHKEIT VON ANGEBOTEN

Die ausgezeichneten Preise sind Inclusivpreise und verstehen sich einschliesslich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MWSt).

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

  • - Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
  • - Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern andere Währungen genannt werden, so ausschliesslich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

ZAHLUNG
GASTRECHNUNGEN

  • - Gastrechnungen sind sofort bar netto Kasse zu zahlen.
  • - Sämtliche Gastkonten werden wöchentlich zahlbar.

RECHNUNGSSTELLUNG

  • - Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
  • - Die Zahlungsfrist überschreitende Aussenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins von 10% (je angefangenen Monat) belegt.
  • - Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurück zu weisen.
  • - Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarte ein Provisionsausgleich von 10% erhoben.
  • - Gutscheine (Vouchers) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn   entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.
  • - Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.

AUSSCHLUSS DRITTER

  • - Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

HAFTUNG

  • Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste   verursachte Schäden.
  • Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
  • Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
  • Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 100fache des Zimmerpreises, maximal 3500,00 €). Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren   Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
  • Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
  • Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird   dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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